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   BVerwG, 22.03.1979 - 4 B 8.79   

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https://dejure.org/1979,3491
BVerwG, 22.03.1979 - 4 B 8.79 (https://dejure.org/1979,3491)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1979 - 4 B 8.79 (https://dejure.org/1979,3491)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1979 - 4 B 8.79 (https://dejure.org/1979,3491)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Ausbaupläne einer Gemeinde - Abweichung der Bauausführung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 4 B 8.79
    Freilich weist schon die Beschwerde zutreffend darauf hin, daß der Senat durch Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 und vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 diese Frage in bejahendem Sinne entschieden hat.

    Die Teilung der Kostenmasse im Hinblick auf unterschiedliche Funktionen der Straße als Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BBauG einerseits und als "normale - nicht zum Anbau bestimmte - Außenbereichsstraße" andererseits (vgl. BVerwGE 52, 364 ff. [371]), kommt nur dann in Betracht, wenn die Funktionen einer Straße auf diese Weise teilbar und die jeweils auf die eine oder andere Funktion bezogenen Aufwendungen klar gegeneinander abgegrenzt sind (BVerwGE 32, 226 ff. [228]).

    Der Senat hat bei seiner den vorliegenden Fall präjudizierenden Entscheidung vom 29. April 1977 (a.a.O.) in seine Erwägungen auch einbezogen, daß die Außenbereichsgrundstücke auf der einen Straßenseite wider Erwarten zu einem späteren Zeitpunkt doch beplant werden mögen.

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 4 B 8.79
    Freilich weist schon die Beschwerde zutreffend darauf hin, daß der Senat durch Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 und vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 diese Frage in bejahendem Sinne entschieden hat.

    Die Teilung der Kostenmasse im Hinblick auf unterschiedliche Funktionen der Straße als Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BBauG einerseits und als "normale - nicht zum Anbau bestimmte - Außenbereichsstraße" andererseits (vgl. BVerwGE 52, 364 ff. [371]), kommt nur dann in Betracht, wenn die Funktionen einer Straße auf diese Weise teilbar und die jeweils auf die eine oder andere Funktion bezogenen Aufwendungen klar gegeneinander abgegrenzt sind (BVerwGE 32, 226 ff. [228]).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 4 B 8.79
    Das Berufungsgericht weicht in diesem Zusammenhang nicht von dem Urteil des Senats vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - (BVerwGE 49, 131) ab, so daß die Revision auch nicht gemäß § 132 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zugelassen werden kann.
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